Seit dem Jahr 2000 haben Kinder offiziell ein Recht
auf eine gewaltfreie Erziehung (§ 1631, BGB).
Im Gesetz steht: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Konkret:
• Ohrfeige: verboten! Es drohen Geldstrafe, bis 5 Jahre Haft.
• Prügel mit Stock, Gürtel etc.: verboten! Es drohen bis 10 Jahre Haft.
• Hausarrest: erlaubt (je nach Dauer und Alter des Kindes).
• Taschengeld kürzen: erlaubt!
• Einsperren, fesseln: verboten!
• Fernsehverbot: erlaubt! Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, erklärt: „Konsequenzen und Grenzen sind wichtig und richtig, aber nicht gewaltsam.“
Gewalt gehört in keine Erziehung! :lehrer:
Kinderschänder gehören nicht ins Gefängnis sondern auf den Elektrischen Stuhl! :lese:
auf eine gewaltfreie Erziehung (§ 1631, BGB).
Im Gesetz steht: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Konkret:
• Ohrfeige: verboten! Es drohen Geldstrafe, bis 5 Jahre Haft.
• Prügel mit Stock, Gürtel etc.: verboten! Es drohen bis 10 Jahre Haft.
• Hausarrest: erlaubt (je nach Dauer und Alter des Kindes).
• Taschengeld kürzen: erlaubt!
• Einsperren, fesseln: verboten!
• Fernsehverbot: erlaubt! Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, erklärt: „Konsequenzen und Grenzen sind wichtig und richtig, aber nicht gewaltsam.“
Gewalt gehört in keine Erziehung! :lehrer:
Kinderschänder gehören nicht ins Gefängnis sondern auf den Elektrischen Stuhl! :lese: