Verfassungsgericht kippt Vorratsdaten-Speicherung

Neelixya

FSK 18
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Die Richter in Karlsruhe erklärten für unzulässig,
dass der Staat die Telefon- und Internet-Daten seiner Bürger sechs Monate lang speichern lässt,
um im Falle einer Strafverfolgung darauf zugreifen zu können.

Das heißt:
Das Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung ist in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar!
Es verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, heißt es in dem Urteil.

Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35 000 Bürger geklagt.

Dramatische Folge der Karlsruher Entscheidung:

Die bisher gespeicherten Telefon- und Internetdaten müssen unverzüglich gelöscht werden.


Richtig so :lehrer: Zum Glück gibt es hin und wieder das Bundesverfassungsgericht :lese: