Taschengeld
Taschengeld soll in der Regel dazu dienen, Kindern den Umgang mit Geld beizubringen und versetzt die Kinder in die Lage, kleine alltägliche Ausgaben selbst und eigenverantwortlich abzudecken. Bei der Zahlung vom Taschengeld ist zu beachten, dass eine Auszahlung regelmäßig vorgenommen wird und die Taschengeldhöhe für einen längeren Zeitraum konstant bleibt. So wird erreicht, daß sich ein Kind bzw. ein Jugendlicher das erhaltene Geld einteilen muß.
Gesetzlich gesehen sind Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren in Deutschland in Bezug auf die Verwendung von Taschengeld eingeschränkt geschäftsfähig. D.h. es können Verträge abgeschlossen werden, die mit den Geldmitteln bzw. dem Taschengeld bezahlt werden.
Mehr dazu hier Taschengeld
Grundsätzliches zum Taschengeld:
Wie seht Ihr das?
Im bezug auf die explodierenden Kosten halte ich 0,50 € zb
für völlig absurd!
Auch am Anfang halte ich 2 € pro Woche für absolut sinnvoll,
für Kinder im Alter von 4 - 6 Jahren.
Ab 6 - 9 Jahren würd ich 3 € in der Woche für richtig halten.
Ab dem 10 Lebensjahr würd ich dann Monatlich 20 € zahlen,
jedes weitere Jahr dann um 5 € erhöhen.
sprich:
Wie würdet Ihr das hand haben?
Taschengeld soll in der Regel dazu dienen, Kindern den Umgang mit Geld beizubringen und versetzt die Kinder in die Lage, kleine alltägliche Ausgaben selbst und eigenverantwortlich abzudecken. Bei der Zahlung vom Taschengeld ist zu beachten, dass eine Auszahlung regelmäßig vorgenommen wird und die Taschengeldhöhe für einen längeren Zeitraum konstant bleibt. So wird erreicht, daß sich ein Kind bzw. ein Jugendlicher das erhaltene Geld einteilen muß.
Gesetzlich gesehen sind Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren in Deutschland in Bezug auf die Verwendung von Taschengeld eingeschränkt geschäftsfähig. D.h. es können Verträge abgeschlossen werden, die mit den Geldmitteln bzw. dem Taschengeld bezahlt werden.
Mehr dazu hier Taschengeld
Grundsätzliches zum Taschengeld:
Rein rechtlich gesehen gibt es keinerlei Rechtsansprüche des Jugendlichen auf Taschengeld und somit auch keine Verpflichtung für die Eltern Taschengeld zu zahlen.
Oft wird vom "Taschengeld-Paragraphen" gesprochen - den gibt es in diesem Sinne nicht. Es gibt wohl einen Paragraphen (§ 110 BGB), der sich mit Taschengeld als solches befasst. Dieser bezieht sich aber nur auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen in Bezug auf (Kauf-) Verträge. Grundsätzlich werden solche Verträge von Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam, wenn sie die finanziellen Verpflichtungen mit dem Taschengeld erfüllt haben. Im Regelfall ist das ein Kauf von kleineren Gütern in Geschäften...
ACHTUNG: In diesem Paragraphen steht aber nicht, dass Kindern/Jugendlichen Taschengeld zusteht.
Der Gesetzgeber möchte also die Eltern nicht dazu "verdonnern" Taschengeld zu zahlen, hält es aber durchaus für wünschens- und empfehlenswert, dass Taschengeld gezahlt wird. Oben stehende Tabelle ist eine Orientierungshilfe, aber auch hier gilt letztendlich die elterliche Selbstbestimmung in Abhängigkeit zu den wirtschaftlichen Verhältnissen jeder einzelnen Familie.
Oft wird vom "Taschengeld-Paragraphen" gesprochen - den gibt es in diesem Sinne nicht. Es gibt wohl einen Paragraphen (§ 110 BGB), der sich mit Taschengeld als solches befasst. Dieser bezieht sich aber nur auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen in Bezug auf (Kauf-) Verträge. Grundsätzlich werden solche Verträge von Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam, wenn sie die finanziellen Verpflichtungen mit dem Taschengeld erfüllt haben. Im Regelfall ist das ein Kauf von kleineren Gütern in Geschäften...
ACHTUNG: In diesem Paragraphen steht aber nicht, dass Kindern/Jugendlichen Taschengeld zusteht.
Der Gesetzgeber möchte also die Eltern nicht dazu "verdonnern" Taschengeld zu zahlen, hält es aber durchaus für wünschens- und empfehlenswert, dass Taschengeld gezahlt wird. Oben stehende Tabelle ist eine Orientierungshilfe, aber auch hier gilt letztendlich die elterliche Selbstbestimmung in Abhängigkeit zu den wirtschaftlichen Verhältnissen jeder einzelnen Familie.
Im bezug auf die explodierenden Kosten halte ich 0,50 € zb
für völlig absurd!
Auch am Anfang halte ich 2 € pro Woche für absolut sinnvoll,
für Kinder im Alter von 4 - 6 Jahren.
Ab 6 - 9 Jahren würd ich 3 € in der Woche für richtig halten.
Ab dem 10 Lebensjahr würd ich dann Monatlich 20 € zahlen,
jedes weitere Jahr dann um 5 € erhöhen.
sprich:
- 4-6 Jahre - 2 € Wöchentlich
- 7-9 Jahre - 3 € Wöchentlich
- 10 Jahre - 20 € Monatlich
- 11 Jahre - 25 € Monatlich
- 12 Jahre - 30 € Monatlich
- 13 Jahre - 35 € Monatlich
- 14 Jahre - 40 € Monatlich
- 15 Jahre - 45 € Monatlich
- 16 Jahre - 50 € Monatlich
Wie würdet Ihr das hand haben?