Neelixya

FSK 18
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Ja auch Kinder haben Rechte, was so manche Mutter oder Eltern gar nicht gerne hören!

BGB 1684

Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.


So ist das und nicht anders, wer dagegen verstößt was meistens die Frauen sind begeht eine Straftat!
Das ist den meisten überhaupt nicht bewusst!
Man tut den Kindern nichts gutes in dem man Sie dem Ex Partner verweigert imgegenteil,
leider verstehen das grade die Mütter nicht, wobei ich mir die Frage stelle bevor ich Kinder in die
Welt setzte ob ich mit dem Partner für immer zusammen bleiben möchte oder nicht.
Okey der Partner dazu kann das irgendwann anders sehen klar, habe ich selbst erlebt.
Traurig das man erst Kinder bekommt und sich dann trennt!

Trennung wegen Gewalt oder mehrfachem Fremdgehen kann ich verstehen alles andere nicht.
 
Es ist sehr wichtig das Kinder zu beiden Elternteile kontakt haben so oft Sie das wollen, meistens lassen die Eltern das jedoch nicht zu das stimmt. leider!
 
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