Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland
waren Rauchmelder bis noch vor wenigen Jahren wenig bekannt
und gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Rauchmelderpflicht für Mietwohnungen
Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" ist seit dem Jahr 2000
für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv
– mit der Unterstützung der Feuerwehren,
Schornsteinfeger und Versicherungen bundesweit.
So hat sich allmählich das Bewusstsein der Bevölkerung und
damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert,
Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.
Heute haben bereits 10 Bundesländer
(Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen)
eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.
Details zu den Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern
und die entsprechende Umsetzungsfristen finden Sie hier im Anschluss.
Gesetzgebung
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden,
dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
waren Rauchmelder bis noch vor wenigen Jahren wenig bekannt
und gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Rauchmelderpflicht für Mietwohnungen
Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" ist seit dem Jahr 2000
für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv
– mit der Unterstützung der Feuerwehren,
Schornsteinfeger und Versicherungen bundesweit.
So hat sich allmählich das Bewusstsein der Bevölkerung und
damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert,
Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.
Heute haben bereits 10 Bundesländer
(Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen)
eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.
Details zu den Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern
und die entsprechende Umsetzungsfristen finden Sie hier im Anschluss.
Gesetzgebung
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden,
dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“