Kabinett billigt Betreuungsgeld

Neelixya

FSK 18
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Das steht im Streit-Gesetz wirklich drin!

Was im Gesetz wirklich drinsteht:

• Das Betreuungsgeld soll zum 1. Januar 2013 eingeführt werden.

• Eltern können die Leistung vom ersten Tag des 13. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats ihres Kindes beziehen. Im ersten Jahr gibt es pro Monat 100 Euro. Ab 2014 wird auf 150 Euro erhöht. Und: Bei Mehrlingsgeburten wird mehrfach gezahlt.

Betreuungsgeld Zwei Familien – zwei Meinungen • Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass Eltern ihre Kinder nicht in einer staatlich geförderten Krippe oder von einer öffentlich bezuschussten Tagesmutter betreuen lassen.

• Ihren Job müssen Eltern für das Betreuungsgeld nicht aufgeben. Wer sein Kind in eine private Krippe gibt oder von anderen Familienmitgliedern, wie z. B. den Großeltern, betreuen lässt, hat ebenfalls Anspruch auf die Leistung.

• Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder gezahlt, die ab dem 1. Januar 2012 geboren wurden.

• Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht: Das Betreuungsgeld wird (wie Eltern- und Kindergeld) als Einkommen gewertet und deshalb auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

• Das Streit-Gesetz soll im Eiltempo durch den Bundestag gebracht werden. Schon in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 29. Juni, ist die zweite Lesung und Verabschiedung im Parlament vorgesehen.

Völliger schwachsinn das Betreunungsgeld.
Für so einen scheiss hat unsere Regierung Zeit :vogel: