Justizministerkonferenz lässt eine gesetzliche Regelung des Wechselmodells prüfen!

Neelixya

FSK 18
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Wechselmodell – weil es Kindern und Eltern nach Trennung und Scheidung guttut – ideologische Scheuklappen ade!

Die Justizministerkonferenz lässt prüfen, wie eine gesetzliche Regelung des Wechselmodells umgesetzt werden kann. „Wir begrüßen es, dass die Justizminister jetzt aktiv geworden sind, denn das Wechselmodell dient dem Kindeswohl, dazu gibt es viele Studien, die das belegen. Ich verstehe nicht, die Argumente und ständigen Bedenken gegen das Wechselmodell. Warum soll in Deutschland das Wechselmodell nicht wie in anderen europäischen Ländern Regelfall werden“, fragt der Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Rechtsanwalt Ralph Gurk.

Wie in anderen Ländern auch sollte Deutschland das Wechselmodell als Leitbild gesetzlich verankern. In Belgien wurde 2006 das Wechselmodell zum Leitbild nach Trennung und Scheidung gesetzlich verankert. Auch in Frankreich ist das Wechselmodell gesetzlich Alternative zum Residenzmodell. In Frankreich ist es möglich, dass das Wechselmodell gerichtlich angeordnet wird. In Skandinavien ist das Wechselmodell der Regelfall. Seit 2006 kann es auch gegen den Willen eines Elternteils in Schweden gerichtlich angeordnet werden, ebenso in Norwegen. „Die übereinstimmende Erfahrung in allen Ländern ist, das Wechselmodell liegt im Regelfall im Interesse des Kindeswohls, denn auf diese Weise werden dem Kind beide Eltern trotz Trennung und Scheidung erhalten. Somit werden Loyalitätskonflikte vermieden“, hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.

Der ISUV möchte, dass die Eltern frei entscheiden, ob sie das Residenzmodell oder Wechselmodell wählen. Allerdings fordert Pressesprecher Linsler: „Es muss eine Beweisumkehr ins Gesetz: Der Umgang-verweigernde-Elternteil muss beweisen, dass das Wechselmodell nicht im Sinne des Kindeswohls ist.“ Die momentane Praxis ist in der Regel genau umgekehrt: Wer den Umgang verweigert, sich gegen erweiterten Umgang sperrt und dies mit dem Kindeswillen legitimiert, bekommt meist “Recht”, sprich den vollen Unterhalt.

Immer wieder werden von Bedenkenträgern Kommunikationsprobleme der Ehe-maligen als Hinderungsgrund für die Praktizierung eines Wechselmodells angesprochen. Auch da ist der Blick über die Grenzen sehr hilfreich. Dort schafft man das mit nachhaltiger lösungsorientierter Beratung, mit einer „gewissen Pflicht“ zur Mediation und der kulturellen Vorgabe, dass man die eigene Selbstverwirklichung dem Kindeswohl unterzuordnen hat.

Das Wechselmodell ist insbesondere auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit auf Grund der sozialen Veränderungen, der Probleme bei der Finanzierung des Sozialstaats. „Der Schlüssel für die Verhinderung von Armut nach Trennung und Scheidung ist die Berufstätigkeit beider Eltern“, hebt Pressesprecher Linsler hervor. Dafür bietet das Wechselmodell eine praktikable Struktur. Es ist ein Ferment für die Berufstätigkeit beider Eltern. Nur Berufstätigkeit beider Eltern nach Trennung und Scheidung schützt vor Scheidungsarmut und – das wird leider oft verdrängt – vor Altersarmut. Wird das Wechselmodell praktiziert, können Betreuungskosten eingegrenzt, ein hoher Grad an Betreuung kann durch beide Eltern geleistet werden, wie wiederum der Blick über die Grenzen beweist.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Quelle: Wechselmodell – weil es Kindern und Eltern nach Trennung und Scheidung guttut – ideologische Scheuklappen ade! | ISUV
 
Es ist kein Geheimnis das dass Wechselmodell das beste für die Kinder ist.
Doch Mütter verlieren dadurch die Macht um das Kind und das wollen Sie verhindern.
 
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