Solange man nicht "sicher" ist, einfach die Finger davon lassen.
Man muß "es" auch argumentieren können.
Dazu gehört
- die nichtige (!) Fahrzeugkontrolle
- die Ausweis- und Remonstrationspflicht von Beamten
- der Geltungsbereich des BBG (§ 185 !!)
- das BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73
- die UN Resolution A/56/83
- die aus 4 & 5 resultierende Berechtigung eines jeden Deutschen, sich aufgrund des rechtfertigenden Notstandes in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag ein solches Ding zu basteln !
Ich gebe mal das Beispiel einer Verkehrskontrolle in Leipzig in klassischer und aufgeklärter Manier
(Leipzig, weil in den sog.5 neuen Bundesländern das ges. Verwaltungsrecht vergessen worden ist per 1990, ist noch verdrehter !)
Version I (unaufgeklärt)
Polizist: "Guten Abend. Allgemeine Fahrzeugkontrolle, die Fahrzeugpapiere/Personalausweis bitte.
Sie haben an dem Stop-Schild nicht ordnungsgemäß gehalten.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. (so in etwa)."
Fahrer: "Tut mir leid. Wird das sehr teuer ?"
Version II (aufgeklärt)
Polizist: "Guten Abend. Allgemeine Fahrzeugkont ..."
Fahrer (unterbricht)
"Wie bitte ? Zeigen sie mir mal das Gesetz "allgemeine Fahrzeugkontrolle ! Wo steht das denn ? Kenn ich nicht !
Und bevor sie überlegen: wer sind sie überhaupt ?
Polizist: "Das sieht man doch."
Fahrer: "Ich habe sie nicht gefragt, was ich sehe, sondern wer sie sind ! Sie sind Beamter und somit ausweispflichtig. Da sie das anscheinend immer so machen, hätte ich von ihnen zunächst:
- Personalausweis
- Dienstausweis
- disziplinarischen Vorgesetzen
- klagefähige Anschrift
- Anschrift der Abteilung Korruption & interne Ermittlung beim zust. LKA
in genau der Reihenfolge.
Polizist: "Äh, wir haben Sie nur angehalten, weil Sie ein Stopschild übersehen haben.
Das ist ein Ordnungswidrigkeit."
Fahrer: "Sagt wer ? Sie ? Also wenn Sie sich ausweisen, weiß ich ja,
wohin die Strafanzeige & Stafantrag und das Disziplinarverfahren gehen soll.
Polizist: "Welche Strafanzeige ?"
Fahrer: "Ganz einfach:
- sie weisen sich nicht aus
- sie halten mich an, mit dem Hinweise "allg. Fahrzeugkontrolle", wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt.
- dann korrigieren sie, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, obwohl es in den 5 neuen Bundesländern überhaupt kein Verwaltungsrecht gibt, das ist nämlich bei der sog. "Einheit" für alle "neuen Bundesländer" vergessen worden.
- mit dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz haben sie auch ihre Schwierigkeiten, weil es keinen unabdingbar notwendigen terr. Geltungsbereich aufweist und nur auf Schiffen und an Bord von Flugzeugen galt und mit den 2. Bundesbereinigungsgesetz per Ende 2007 ganz gestrichen wurde.
Das "ganze" ist aber ihr rechtl. Rüstzeug, ihre Basis,
über die sie so überhaupt nix zu wissen scheinen.
Fangen wir doch mal an:
a) nach Art. 20 (3) GG haben sie sich an Recht und Gesetz zu halten
b) nach § 185 BBG haben sie ihren Eid sogar auf das Deutsche Reich abgelegt und fungieren hier nun als brdvD-Wegelagerer ohne eine rechtliche Grundlage.
c) Hieraus folgt, dass sie folgende Straftaten, u.a. wegen Willkür begehen:
- Nötigung
- Erpressung
- Amtsanmaßung
- Bewaffneter Raubüberfall
- Hochverrat
- Verfassungshochverrat
- ...
Hiernach wären sie schon für 25 Jahre im Gefängnis, nach brD-Recht, sofern es denn gilt.
Nach dt. Recht stellt Hochverrat & Verfassungshochverrat ein Kapitalverbrechen dar,
was ganz böse geahndet wird !
Wollen wir uns jetzt noch über eine angebliche Ordnungswidrigkeit
unterhalten oder soll ich weiterfahren ?"
hh: Mal schauen ob ich mir das merken kann für die nächste Kontrolle ... werd berichten wenn es mal soweit kam!