Die Fahrzeugkontrolle - Rechtsgrundlage ??

Neelixya

FSK 18
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Solange man nicht "sicher" ist, einfach die Finger davon lassen.

Man muß "es" auch argumentieren können.

Dazu gehört
  1. die nichtige (!) Fahrzeugkontrolle
  2. die Ausweis- und Remonstrationspflicht von Beamten
  3. der Geltungsbereich des BBG (§ 185 !!)
  4. das BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73
  5. die UN Resolution A/56/83
  6. die aus 4 & 5 resultierende Berechtigung eines jeden Deutschen, sich aufgrund des rechtfertigenden Notstandes in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag ein solches Ding zu basteln !

Ich gebe mal das Beispiel einer Verkehrskontrolle in Leipzig in klassischer und aufgeklärter Manier
(Leipzig, weil in den sog.5 neuen Bundesländern das ges. Verwaltungsrecht vergessen worden ist per 1990, ist noch verdrehter !)

Version I (unaufgeklärt)

Polizist: "Guten Abend. Allgemeine Fahrzeugkontrolle, die Fahrzeugpapiere/Personalausweis bitte.
Sie haben an dem Stop-Schild nicht ordnungsgemäß gehalten.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. (so in etwa)."

Fahrer: "Tut mir leid. Wird das sehr teuer ?"

Version II (aufgeklärt)

Polizist: "Guten Abend. Allgemeine Fahrzeugkont ..."

Fahrer (unterbricht)
"Wie bitte ? Zeigen sie mir mal das Gesetz "allgemeine Fahrzeugkontrolle ! Wo steht das denn ? Kenn ich nicht !

Und bevor sie überlegen: wer sind sie überhaupt ?

Polizist: "Das sieht man doch."

Fahrer: "Ich habe sie nicht gefragt, was ich sehe, sondern wer sie sind ! Sie sind Beamter und somit ausweispflichtig. Da sie das anscheinend immer so machen, hätte ich von ihnen zunächst:
  1. Personalausweis
  2. Dienstausweis
  3. disziplinarischen Vorgesetzen
  4. klagefähige Anschrift
  5. Anschrift der Abteilung Korruption & interne Ermittlung beim zust. LKA

in genau der Reihenfolge.

Polizist: "Äh, wir haben Sie nur angehalten, weil Sie ein Stopschild übersehen haben.
Das ist ein Ordnungswidrigkeit."

Fahrer: "Sagt wer ? Sie ? Also wenn Sie sich ausweisen, weiß ich ja,
wohin die Strafanzeige & Stafantrag und das Disziplinarverfahren gehen soll.

Polizist: "Welche Strafanzeige ?"

Fahrer: "Ganz einfach:
  1. sie weisen sich nicht aus
  2. sie halten mich an, mit dem Hinweise "allg. Fahrzeugkontrolle", wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt.
  3. dann korrigieren sie, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, obwohl es in den 5 neuen Bundesländern überhaupt kein Verwaltungsrecht gibt, das ist nämlich bei der sog. "Einheit" für alle "neuen Bundesländer" vergessen worden.
  4. mit dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz haben sie auch ihre Schwierigkeiten, weil es keinen unabdingbar notwendigen terr. Geltungsbereich aufweist und nur auf Schiffen und an Bord von Flugzeugen galt und mit den 2. Bundesbereinigungsgesetz per Ende 2007 ganz gestrichen wurde.

Das "ganze" ist aber ihr rechtl. Rüstzeug, ihre Basis,
über die sie so überhaupt nix zu wissen scheinen.

Fangen wir doch mal an:
a) nach Art. 20 (3) GG haben sie sich an Recht und Gesetz zu halten
b) nach § 185 BBG haben sie ihren Eid sogar auf das Deutsche Reich abgelegt und fungieren hier nun als brdvD-Wegelagerer ohne eine rechtliche Grundlage.
c) Hieraus folgt, dass sie folgende Straftaten, u.a. wegen Willkür begehen:
  • Nötigung
  • Erpressung
  • Amtsanmaßung
  • Bewaffneter Raubüberfall
  • Hochverrat
  • Verfassungshochverrat
  • ...

Hiernach wären sie schon für 25 Jahre im Gefängnis, nach brD-Recht, sofern es denn gilt.
Nach dt. Recht stellt Hochverrat & Verfassungshochverrat ein Kapitalverbrechen dar,
was ganz böse geahndet wird !

Wollen wir uns jetzt noch über eine angebliche Ordnungswidrigkeit
unterhalten oder soll ich weiterfahren ?"

:heiligescheisse:hh: Mal schauen ob ich mir das merken kann für die nächste Kontrolle ... werd berichten wenn es mal soweit kam!
 
Gestern hätte ich den Text gebraucht ...

Hab ja schon viele Polizei Kontrollen erlebet aber das heute schiesst den Vogel ab!

Fuhr durch Darmstadt nach Hause als ich eine Abkürzung nehmen wollte ..
entgegen kam mir dieser Streifenwagen samt 2 Privat Personen:
Herr Härtel und Herr Stea (oder so)

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Meine Freundin und unsere Kinder waren bei der Kontrolle Anwesend.

Zunächst wurde gesagt das es sich hier um eine Polizei Kontrollte handelt,
worauf ich erwiderte das man sich bitte Ausweisen soll, da Polizei nur ein Name ist.
Sie meinten jedoch das Sie es nicht müssten, man würde Sie erkennen und wenn
ich meine Papiere nicht geben würde, würde man mich in Gewahrsam nehmen. :shock:

Dann wurde gesagt das ich Sie nicht zu duzen habe da man schliesslich nicht zusammen die
Treppe runtergefallen ist ... ich meinte dazu nur "klar kann ich Sie duzen Ihr seit Privatpersonen!"
schon war der Herr Stea ruhig!

Da ich ja freundlich bin habe ich mich mit meinem Behelfsausweis ausgewiesen! Artikel Bonner GG 20 Abs 4!
(Keine ID vom Perso ist darauf vermerkt! Sondern eine eigene)
Dieser wurde anstandslos nach Erklärung akzeptiert ... man fragte ob ich einen Perso habe was ich
mit Ja beantwortet, sehen wollten Sie diesen jedoch nicht.

Doch dann ging es los von wegen Reichs Aufkleber auf dem Nummernschild!
Da zückte ich gleich mal den Brief aus Göttingen ...
Herr Stea (oder so): "das ist für ein Fahrzeug aus Göttingen"
Ich: "dann sollten Sie einverfahren einleiten!"
Herr Stea (oder so): "das machen wir auch vielleicht!"
Ich: "Na und? Dann machen Sie das!"
Und schon war das Thema erledigt ...

Allerdings waren die noch nicht fertig mit mir,
man kramte ein Verstoß gegen das Waffengesetzt aus dem Jahr 2005 aus,
in dem ich mich mit einer Schreckschuss Waffe zur Notwehr damals verteidigte.

Man bat mich hinter den Blaue/Silbernen Wagen um mich dann zu durchsuchen :?
Mein Auto dagegen haben Sie nicht angeschaut, das der Kofferraum offen war
wegen des Besuchs bei Mömax hat die garnicht interessiert.

Zu guter letzte da ich mein Fahrzeugschein nicht dabei hatte sollte ich 10 Euro bezahlen ..
Ich sagte nur schicken Sie es mir zu, man fragte noch ob ich den Verstoß zugebe und ob ich
mich dazu äußern will ... beides verneinte ich ebenfalls eine Unterschrift :mrgreen:

Herr Härtel erzählte mir "Wir in der Bundesrepublick Deutschland haben die STVO .."
Da sieht man schon das es für die nicht neu ist!
 

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