Bankberatung - Wie man typische Fallen vermeidet

Angel

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Möchte man sich von seiner Bank beraten lassen, sollte man sich vorab gut auf dieses Gespräch vorbereiten. Zudem wird Wachsamkeit empfohlen und möglicherweise Hartnäckigkeit.


Die Protokoll-Falle

Jeder Kunde kann sich von seiner Bank umfangreich beraten lassen und kann auch auf diesen Anspruch bestehen. Die Banken allerdings sind in der Pflicht, eben diese Gespräche und auch die Aufklärung dazu in einem Protokoll festzuhalten, wo sich die Banken meist sehr schwer tun, dieses auch dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

Es wird daher den Kunden empfohlen, unmittelbar nach der erfolgten Beratung ein Exemplar des Protokolls einzufordern. Der Grund ist einfach der, dass der Kunde bei einer fehlerhaften Beratung in der Beweispflicht ist. Lehnt die Bank dennoch die Herausgabe eines Protokolls ab, sollte man doch lieber ein anderes Kreditinstitut in die nähere Auswahl ziehen. Unabhängig davon ist es nie verkehrt, sich auch selbst entsprechende Gesprächsnotizen zu machen und wenn möglich, eine zweite Person zu diesem Termin mitzunehmen.


Die Klassen-Falle

Bei den Banken ist gängige Praxis, dass die Kunden in unterschiedliche Risikoklassen eingestuft werden. Hier wird nach dem flüssigen Vermögen, dem Verhalten bei Geldanlagen und nach Vorkenntnissen unterschieden. Diese Verfahrensweise ist darin begründet, dass die Banken die unterschiedlichen Kapitalanlagen mit stärkerem Risiko auch nur entsprechenden Kunden verkaufen. Es wird aber auch versucht, Kunden zu einer “Verbesserung” ihrer Risikoklasse zu drängen. Hierauf sollte man sich nicht einlassen. Denn im Streitfall kann eine Falschberatung eher nachgewiesen werden, wenn der Berater das jeweilige Produkt ausgewählt hat.


Die Mündlich-Falle

Grundsätzlich sollte man nur Schriftliches als bindend betrachten. Lediglich mündlich getätigte Äußerungen, gerade wenn der Kunde Zweifel hat und diese auch äußert, können sich im Nachhinein als Fehler entpuppen. Sollten dennoch mündliche Zusagen gemacht werden, ist auch hier immer gut, wenn man einen Zeugen zum Termin mitbringt.

Wenn es um Finanzen geht, ist dies oftmals für Laien wegen der Vielzahl von Fachbegriffen kaum verständlich. Auch wird gern auf den Prospekt verwiesen. Hier ist es besser, man fragt nach. Eine Unterschrift unter den Vertrag sollte man erst tätigen, wenn er einem auch verständlich ist.

Gerne verzichten die Banken auf die Informationen, was auf den Kunden an Gebühren und anderen Kosten zukommt. Unbedingt sollte hier auf eine genaue Erläuterung und Aufschlüsselung der gesamten Kosten bestanden werden.

Naturgemäß versucht ein Berater natürlich zuerst das Produkt zu verkaufen, für das er eine hohe Provision (z. B. geschlossene Fonds, Dachfonds, Versicherungen, Zertifikate, Aktienfonds) bekommt. Auch hier gilt: Nachfragen und die Offenlegung der Kosten verlangen.


Die Hintergrund-Falle

In regelmäßigen Zeitabständen bieten die Bankberater eine Umschichtung an wegen angeblich besserer Angebote oder aber auch wegen veränderten Bedingungen auf dem Kapitalmarkt. Oftmals verbirgt sich aber nichts anderes dahinter, dass wieder neue Provisionen eingestrichen oder aber neue Gebühren verdient werden sollen. Fazit: Nicht überreden lassen!


Die Verstandes-Falle

Gerne setzen die Banken den Kunden unter Zeitdruck. Angeblich, weil die Kurse möglicherweise nicht mehr so günstig seien oder weil das Finanzprodukt dann nicht mehr zu haben sei. Auf keinen Fall sollten Verträge zu schnell unterschrieben werden. Ein Anbietervergleich ist immer ratsam.

Ein hoher Zins für Geldanlagen ist ein gutes Argument, dieses Produkt zu wählen. Oft gelten diese Angebote aber nur für wenige Monate. Darüber hinaus ist die Anlagesumme meist begrenzt. Hier sollte man auch lieber noch einmal nachfragen und Einzelheiten erklären lassen!


Die Kosten-Falle

Gängige Praxis ist, dass eine Kreditvergabe auch an den Abschluss einer Versicherung gekoppelt ist. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Restschuldversicherung oder aber bei dem Erwerb einer Immobilie um eine Gebäudeversicherung. Durch diese Kombination wird das Darlehen noch teurer. Ist eine Kreditvergabe nur mit dem Abschluss einer Versicherung möglich, dann ist davon abzuraten.

Es wurde zwar von den Gerichten untersagt, dass Banken unzulässige Gebühren erheben (Rücklastschriften, Kontoauflösung, Depotübertrag, Freistellungsaufträge), dennoch werden sie immer wieder verlangt. Daher sollten die Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert und entsprechend die Bank dann angemahnt werden.

Mitunter kommt es vor, dass eine Bank einen zu hohen Zinssatz berechnet oder aber auch geringere Zinsen als vereinbart zahlt. Wird ein Darlehen vor dem regulären Ende zurückgezahlt, wird auch hier mal gern zum Nachteil des Kunden gerechnet. Dies nachzuweisen ist etwas kompliziert. Im Zweifel muss auch hier eine Klärung gefordert werden. Sollte dies nichts nützen, muss man sich anwaltlichen Rat einholen.


Autor

Finanzwirt Holger Freier
Hauptstr.154
09456 Mildenau

Email: holger.freier[at]web[punkt]de
 
AW: Bankberatung - Wie man typische Fallen vermeidet

Ich arbeite selbst in einer Bank... Zu dem Artikel sag ich lieber mal nix, ich schüttel nur den Kopf. :mhh:
 
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