Argen dürfen keine Forderungen vollstrecken, da sie keine Behörden sind

Neelixya

FSK 18
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Wichtiges Hartz IV Urteil

Hartz IV Betroffenen darf nicht aufgrund einer Unterhaltsvermutung in Haushaltsgemeinschaften der Arbeitslosengeld II Regelsatz gekürzt werden. Das gilt auch, wenn die Betroffenen Verwandt sind.

Argen dürfen keine Forderungen vollstrecken, da sie keine Behörden sind

Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin können die Arbeitsgemeinschaften (Arge) aus Arbeitsagentur und Kommune keine Vollstreckung nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz von Regelleistungen und Sozialgeld betreiben. Mit dem Beschluss vom 7. März entschied das Berliner Landessozialgericht, dass die ARGE selbst ist keine Behörde des Bundes auch wenn die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II auf sie übertragen ist und daraus die Behördeneigenschaft im Sinne der §§ 8 ff SGB X folgt. Damit entschied das Gericht einen Rechtsstreit, indem es um Rückforderungen aus dem Jahr 2005 (Dezember) ging.

mehr: https://kulturstudio.wordpress.com/2012/09/28/hartz-iv-urteil-argen-sind-keine-amter/

Somit ist nun auch klar warum es nun Arbeitsagentur oder Kreisagentur heisst und nicht mehr Sozialamt bzw Arbeitsamt.