strafbestimmungen

  1. Anonymisiert

    Strafbestimmungen (Artikel 227 bis 230)

    Teil VII. Strafbestimmungen. Artikel 227. Die alliierten und assoziierten Mächte stellen Wilhelm II. von Hohenzollern, vormaligen Kaiser von Deutschland, wegen schwerer Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Verträge unter öffentliche Anklage. Ein besondere...