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Wenn Vermieter behaupten, der Schimmel in der Wohnung sei entstanden,
weil Möbel zu dicht an den Wänden stünden, können Mieter aufatmen.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) verweist auf ein Urteil des Amtsgerichtes Osnabrück,
wonach Mieter das Recht hätten, ihre Möbel aufzustellen, wo es ihnen...